Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln den Rahmen für alle Beratungs- und Leistungsverträge zwischen Masko Consulting und ihren Auftraggebern. Die konkret geschuldete Leistung, deren Umfang, das Honorar sowie die Termine ergeben sich ausschließlich aus dem im Einzelfall geschlossenen Vertrag (insbesondere Angebot bzw. Auftragsbestätigung).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs- und Leistungsverträge zwischen Masko Consulting – Christoph Maskolus (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG.
1.3 Diese AGB bilden den vertraglichen Rahmen. Die konkret geschuldete Leistung, deren Umfang, das Honorar und die Termine richten sich ausschließlich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Beratungs- bzw. Leistungsvertrag (insbesondere Angebot / Auftragsbestätigung; nachfolgend „Vertrag“). Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und diesen AGB geht der Vertrag vor.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Annahme eines Angebots zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit ist der Vertrag.
3. Art und Umfang der Leistung
3.1 Gegenstand ist die im Vertrag beschriebene betriebswirtschaftliche Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag.
3.2 Die Beratung ist eine Dienstleistung. Die Auftragnehmerin schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach anerkannten fachlichen Grundsätzen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. die Bewilligung einer Finanzierung, das Zustandekommen einer Transaktion oder den Eintritt eines bestimmten Ergebnisses).
3.3 Die Auftragnehmerin teilt sich ihre Zeit frei ein und ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Mitarbeiter und Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen.
3.4 Leistungsänderungen und -erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung im Rahmen eines geänderten oder ergänzten Vertrags.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
4.2 Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben und Unterlagen ein. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit zu überprüfen.
4.3 Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unterlassener, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers und berechtigen die Auftragnehmerin zur Anpassung von Terminen und Honorar nach Maßgabe des Vertrags.
5. Honorar, Spesen und Zahlung
5.1 Höhe und Fälligkeit des Honorars sowie etwaige Storno- bzw. Ausfallregelungen richten sich ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag.
5.2 Sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich alle Beträge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zzgl. angemessener Neben- und Reisekosten (Spesen).
5.3 Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmensbezogene Geschäfte (§ 456 UGB).
6. Termine
6.1 Vereinbarte Termine und Fristen richten sich nach dem Vertrag. Ihre Verschiebung oder Absage richtet sich nach den dort getroffenen Regelungen; fehlt eine solche Regelung, sind Terminverschiebungen rechtzeitig und in Textform abzustimmen.
7. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
7.1 An den im Rahmen des Vertrags gelieferten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Auswertungen, Unterlagen) erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigenen internen Zwecke im Umfang des Vertrags.
7.2 Zugrunde liegende Methoden, Modelle, Vorlagen und das Know-how der Auftragnehmerin bleiben deren geistiges Eigentum; eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
8. Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
9. Gewährleistung
9.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen fach- und sachgerecht. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich in Textform zu rügen.
9.2 Bei berechtigter Mängelrüge leistet die Auftragnehmerin Nachbesserung. Im Übrigen richten sich Gewährleistungsansprüche nach dem Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen; eine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen (Punkt 3.2).
10. Haftung
10.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10.2 Die Haftung für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn sowie mittelbare und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10.3 Die Haftung der Auftragnehmerin ist der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig – auf das Honorarvolumen des jeweiligen Vertrags begrenzt.
10.4 Die Auftragnehmerin haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Beratung oder für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11. Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung
11.1 Die Leistungen der Auftragnehmerin sind betriebswirtschaftlicher Natur. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für rechtliche oder steuerliche Fragen ist eine hierzu befugte Fachperson (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater) beizuziehen.
12. Laufzeit und Beendigung
12.1 Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem geschlossenen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
12.2 Bis zur Beendigung bereits erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe des Vertrags zu vergüten.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
13.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
13.4 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
Masko Consulting – Christoph Maskolus (Einzelunternehmen)
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Stand: Juni 2026